Vergütung - COPCON

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Vergütung

Beratung für Kommunen

Für die Gemeinden kostenlos

  • Bei der Erstellung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist zwischen der Tätigkeit der Projektentwicklung und dem eigentlichen Bau der Anlage (in der Regel durch einen Generalunternehmer) zu unterscheiden. Die Anlagenbauer übernehmen die Projektentwicklung teilweise in Eigenregie, teilweise werden aber auch fertig entwickelte Projekte von Projektentwicklern "eingekauft".


  • COPCON erhält dementsprechend seine Vergütung von jedem Anlagenbauer, der als Ergebnis der Ausschreibung den Zuschlag für den Bau der Anlage erhält. Die Vergütung ist in der Regel an die installierte Nennleistung der Anlage geknüpft und wird nur dann fällig, wenn die Anlage tatsächlich gebaut wird.


  • Deshalb ist die Beratungsleistung von COPCON für die Gemeinde kostenlos. Um dennoch eine maximale Transparenz und Seriösität zu gewährleisten, wird die Höhe der Vergütung gegenüber der Gemeinde auf Wunsch gerne offengelegt.


 
 
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