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Für die Gemeinden kostenlos
Bei der Erstellung von Photovoltaik-
COPCON erhält dementsprechend seine Vergütung von jedem Anlagenbauer, der als Ergebnis der Ausschreibung den Zuschlag für den Bau der Anlage erhält. Die Vergütung ist in der Regel an die installierte Nennleistung der Anlage geknüpft und wird nur dann fällig, wenn die Anlage tatsächlich gebaut wird.
Deshalb ist die Beratungsleistung von COPCON für die Gemeinde kostenlos. Um dennoch eine maximale Transparenz und Seriösität zu gewährleisten, wird die Höhe der Vergütung gegenüber der Gemeinde auf Wunsch gerne offengelegt.